Die Ziele der Union
(1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker
zu
fördern.
(2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und
unverfälschtem Wettbewerb.
(3) Die Union wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines
ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße
wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen
Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der
Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.
Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale
Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die
Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.
Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den
Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.
(4) In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte
und
Interessen. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger
Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und
gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte,
insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und
Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der
Charta der Vereinten Nationen.
(5) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten,
die ihr in der Verfassung übertragen sind.