Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine
friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.
In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die
Union
auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der
Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie
die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
begründet.
Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter
Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der
nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und
nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-, Dienstleistungs-,
Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit sicher.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft,
des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen
Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta
sichtbarer gemacht werden.
Diese Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben der Union und
des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus den gemeinsamen
Verfassungstraditionen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten, aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, aus den von der Union und dem Europarat beschlossenen
Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben. In diesem
Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der
Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der
Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter
der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.
Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortung und mit Pflichten sowohl gegenüber
den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den
künftigen Generationen verbunden.
Daher erkennt die Union die nachstehend aufgeführten Rechte, Freiheiten und
Grundsätze an.