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SCHLUSSAKTE
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B. ERKLÄRUNGEN ZU DEN DER VERFASSUNG BEIGEFÜGTEN PROTOKOLLEN
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Erklärungen zu dem Protokoll betreffend die Verträge und die Akten über den
Beitritt des
Königreichs Dänemark, Irlands sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien und der
Portugiesischen Republik, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des
Königreichs Schweden
Erklärungen zu dem Protokoll betreffend den Vertrag und die Akte über den
Beitritt der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik
Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik
33.
Erklärung zu den Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland auf Zypern
34.
Erklärung der Kommission zu den Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland auf Zyperno
36.
Erklärung zum Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader
Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation
37.
Erklärung zu den Blöcken 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der Slowakei
40.
Erklärung zu dem Protokoll über die Übergangsbestimmungen für die Organe und
Einrichtungen der Union
Erklärungen der Mitgliedstaaten
44.
Erklärung der Bundesrepublik Deutschland, Irlands, der Republik Ungarn, der
Republik Österreich und des Königreichs Schweden
45.
Erklärung des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs Großbritannien
und Nordirland
46.
Erklärung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Definition
des Begriffs „Staatsangehöriger“
47.
Erklärung des Königreichs Spanien zur Definition des Begriffs „Staatsangehöriger“
48.
Erklärung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über das
Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament
49.
Erklärung des Königreichs Belgien zu den nationalen Parlamenten
50.
Erklärung der Republik Lettland und der Republik Ungarn zur Schreibweise des
Namens der einheitlichen Währung in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa
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