Die Konferenz ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament und der
Europäische Rat im Einklang mit der Verfassung gemeinsam für den reibungslosen
Ablauf des Prozesses, der zur Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission
führt, verantwortlich sind. Vertreter des Europäischen Parlaments und des
Europäischen Rates werden daher vor dem Beschluss des Europäischen Rates die
erforderlichen Konsultationen in dem Rahmen durchführen, der als am besten geeignet
erachtet wird.
Nach Artikel
I-27 Absatz 1 betreffen diese Konsultationen das Profil
der Kandidaten für
das Amt des Präsidenten der Kommission unter Berücksichtigung der Wahlen zum
Europäischen Parlament. Die Einzelheiten dieser Konsultationen können zu gegebener
Zeit einvernehmlich zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat
festgelegt werden.