(1) Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die zwölf
monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche
Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments
treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und
dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg.
(2) Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober hält
der
Rat seine Tagungen in Luxemburg ab.
(3) Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Die in den Artikeln 7, 8 und 9 des
Beschlusses vom 8. April 1965 aufgeführten Dienststellen sind in Luxemburg
untergebracht.
(4) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg.
(5) Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt.
(6) Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg.
(7) Der Ausschuss der Regionen hat seinen Sitz in Brüssel.
(8) Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat seinen Sitz in Brüssel.
(9) Die Europäische Investitionsbank hat ihren Sitz in Luxemburg.
(10) Europol hat seinen Sitz in Den Haag.