50. Erklärung der Republik Lettland und der Republik Ungarn zur Schreibweise des Namens der einheitlichen Währung in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa
Unbeschadet der in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa erwähnten vereinheitlichten Schreibweise des Namens der einheitlichen Währung der Europäischen Union, wie sie auf den Banknoten und Münzen erscheint, erklären Lettland und Ungarn, dass die Schreibweise des Namens der einheitlichen Währung — einschließlich ihrer abgeleiteten Formen, die in der lettischen und der ungarischen Sprachfassung des Vertrags über eine Verfassung von Europa benutzt werden — keine Auswirkungen auf die geltenden Regeln der lettischen und der ungarischen Sprache hat.