Unbeschadet der in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa erwähnten
vereinheitlichten Schreibweise des Namens der einheitlichen Währung der
Europäischen Union, wie sie auf den Banknoten und Münzen erscheint, erklären Lettland
und Ungarn, dass die Schreibweise des Namens der einheitlichen Währung —
einschließlich ihrer abgeleiteten Formen, die in der lettischen und der ungarischen
Sprachfassung des Vertrags über eine Verfassung von Europa benutzt werden — keine
Auswirkungen auf die geltenden Regeln der lettischen und der ungarischen Sprache hat.