Die Konferenz erklärt, dass der Europäische Beschluss über die Anwendung des
Artikels
I-25
am Tag des Inkrafttretens des Vertrags über eine Verfassung für Europa
vom Rat angenommen wird. Der entsprechende Beschlussentwurf ist nachstehend
wiedergegeben:
ENTWURF EINES EUROPÄISCHEN BESCHLUSSES DES RATES ÜBER DIE
ANWENDUNG DES ArtikelS I-25 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Es sollten Bestimmungen erlassen werden, die einen reibungslosen Übergang von
der Regelung für die Beschlussfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit, die im
Vertrag von Nizza festgelegt ist und in Artikel 2 Absatz 2 des der Verfassung beigefügten
Protokolls über die Übergangsbestimmungen für die Organe und Einrichtungen der
Union übernommen wurde und die bis zum 31. Oktober 2009 weiterhin gelten wird, zu
der in Artikel I-25 der Verfassung vorgesehenen Abstimmungsregelung gewährleisten,
die ab dem 1. November 2009 gelten wird.
(2) Der Rat wird auch in Zukunft alles daran setzen, die demokratische Legitimierung
der
mit qualifizierter Mehrheit angenommenen Rechtsakte zu erhöhen.
(3) Es wird als zweckmäßig erachtet, diesen Beschluss so lange aufrechtzuerhalten,
wie dies für einen reibungslosen Übergang zu der in der Verfassung vorgesehenen
neuen Beschlussfassungsregelung notwendig ist
BESCHLIESST: