Belgien erklärt, dass aufgrund seines Verfassungsrechts sowohl das Abgeordnetenhaus
und der Senat des Bundesparlaments als auch die Parlamente der Gemeinschaften und
Regionen — je nach den von der Union ausgeübten Befugnissen — als Bestandteil des
Systems des nationalen Parlaments oder als Kammern des nationalen Parlaments
handeln.