DIE KONFERENZ -
angesichts der Zusage der Slowakei, die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice
V1 Ende 2006 bzw. 2008 abzuschalten, und der Bereitschaft der Union, bis 2006
weiterhin Finanzhilfe als Fortsetzung der Heranführungshilfe zu leisten, die im Rahmen
des Phare-Programms zur Unterstützung der Stilllegungsmaßnahmen der Slowakei
vorgesehen ist,
angesichts der Notwendigkeit, Durchführungsbestimmungen für die Fortsetzung der
Unterstützung der Union zu erlassen,
unterstreicht, dass zu diesem Zweck besondere Bestimmungen in den Zweiten Teil
Titel
IX des Protokolls betreffend den Vertrag und die Akte über den Beitritt der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik
Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik aufgenommen wurden.