37. Erklärung zu den Blöcken 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der Slowakei
DIE KONFERENZ -
angesichts der Zusage der Slowakei, die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 Ende 2006 bzw. 2008 abzuschalten, und der Bereitschaft der Union, bis 2006 weiterhin Finanzhilfe als Fortsetzung der Heranführungshilfe zu leisten, die im Rahmen des Phare-Programms zur Unterstützung der Stilllegungsmaßnahmen der Slowakei vorgesehen ist,
angesichts der Notwendigkeit, Durchführungsbestimmungen für die Fortsetzung der Unterstützung der Union zu erlassen,
unterstreicht, dass zu diesem Zweck besondere Bestimmungen in den Zweiten Teil Titel IX des Protokolls betreffend den Vertrag und die Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik aufgenommen wurden.