31. Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN -
SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN,
die dem Vertrag über eine
Verfassung für Europa und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft beigefügt ist:
EINZIGER ARTIKEL
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
sowie die Verträge und Akte zur Änderung
oder Ergänzung dieses Vertrags berühren nicht die Anwendung des Artikels 40.3.3 der
irischen Verfassung in Irland.