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B. ERKLÄRUNGEN ZU DEN DER VERFASSUNG BEIGEFÜGTEN PROTOKOLLEN
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31. Erklärung zu den Ålandinseln
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Die Konferenz erkennt an, dass die in Artikel IV-440 Absatz 5 genannte Regelung für die
Ålandinseln unter Berücksichtigung des völkerrechtlichen Sonderstatus dieser Inseln
festgelegt wird.
Diesbezüglich unterstreicht die Konferenz,
dass besondere Bestimmungen in Titel V
Abschnitt
5 des Protokolls betreffend die Verträge
und die Akten über den Beitritt des
Königreichs Dänemark, Irlands sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien und der
Portugiesischen Republik, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des
Königreichs Schweden aufgenommen wurden.
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