3. Erklärung zu den Artikeln I-22, I-27 und I-28
Bei der Auswahl der Personen, die das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Kommission und des Außenministers der Union ausüben sollen, ist gebührend zu berücksichtigen, dass die geografische und demografische Vielfalt der Union und ihrer Mitgliedstaaten geachtet werden muss.
Articles I-22, I-27 und I-28