(1) Die Mitgliedstaaten bekräftigen, dass
die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen
und territorialen Zusammenhalts für die umfassende Entwicklung und den dauerhaften
Erfolg der Union wesentlich ist.
(2) Die Mitgliedstaaten bekräftigen ihre
Überzeugung, dass die Strukturfonds bei der
Erreichung der Ziele der Union im Bereich des Zusammenhalts weiterhin eine
gewichtige Rolle zu spielen haben.
(3) Die Mitgliedstaaten bekräftigen ihre
Überzeugung, dass die Europäische
Investitionsbank weiterhin den Großteil ihrer Mittel für die Förderung des wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalts einsetzen sollte, und erklären sich bereit, den
Kapitalbedarf der Europäischen Investitionsbank zu überprüfen, sobald dies für diesen
Zweck notwendig ist.
(4) Die Mitgliedstaaten vereinbaren, dass
der Kohäsionsfonds finanzielle Beiträge der
Union für Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze in
Mitgliedstaaten mit einem Pro- Kopf-BSP von weniger als 90 v. H. des Durchschnitts der
Union bereitstellt, die ein Programm zur Erfüllung der in Artikel III-184
der Verfassung
genannten Bedingungen der wirtschaftlichen Konvergenz vorweisen.
(5) Die Mitgliedstaaten bekunden ihre Absicht,
ein größeres Maß an Flexibilität bei der
Zuweisung von Finanzmitteln aus den Strukturfonds für besondere Bedürfnisse
vorzusehen, die nicht von den derzeitigen Strukturfonds abgedeckt werden.
(6) Die Mitgliedstaaten bekunden ihre Bereitschaft,
die Höhe der Beteiligung der Union an
Programmen und Vorhaben im Rahmen der Strukturfonds zu differenzieren, um einen
übermäßigen Anstieg der Haushaltsausgaben in den weniger wohlhabenden
Mitgliedstaaten zu vermeiden.
(7) Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass
die Fortschritte im Hinblick auf den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt laufend überwacht werden
müssen, und bekunden ihre Bereitschaft, alle dazu erforderlichen Maßnahmen zu prüfen.
(8) Die Mitgliedstaaten erklären ihre Absicht,
der Beitragskapazität der einzelnen
Mitgliedstaaten im Rahmen des Systems der Eigenmittel stärker Rechnung zu tragen
und zu prüfen, wie für die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten regressive Elemente
im derzeitigen System der Eigenmittel korrigiert werden können.