Accueil
|
Table des matières
|
Carte
Eine Verfassung für Europa
Accueil
>
TEIL IV
>
A. PROTOKOLLE ZUM VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA
>
26. Protokoll betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark
Précédent
Suivant
26. Protokoll betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN -
VON DEM WUNSCH GELEITET, gewisse besondere Probleme betreffend Dänemark zu regeln -
SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine Verfassung für Europa beigefügt ist:
EINZIGER ARTIKEL
Ungeachtet der Bestimmungen der Verfassung kann Dänemark seine geltenden Rechtsvorschriften für den Erwerb von Zweitwohnungen beibehalten.
Haut
Groupe de recherche sur les technologies textuelles, AKSIS
Version hypertexte crée le:
10.05.2005