Die Konferenz erklärt, dass der Generalsekretär des Rates, der Hohe Vertreter für
die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und die Mitgliedstaaten die
Vorarbeiten zur Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes einleiten, sobald der
Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet worden ist.