Die Konferenz kommt überein, dass der Beitritt der Union zur Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unter Bedingungen erfolgen sollte,
die es gestatten, die Besonderheiten der Rechtsordnung der Union zu wahren. In
diesem Zusammenhang stellt die Konferenz fest, dass der Gerichtshof der
Europäischen Union und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem
regelmäßigen Dialog stehen; dieser Dialog könnte beim Beitritt der Union zu dieser
Konvention intensiviert werden.