Die Konferenz bestätigt, dass die in Artikel
III-213 aufgeführten Politikbereiche im
Wesentlichen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Die auf Unionsebene nach
diesem Artikel zu ergreifenden Förder- und Koordinierungsmaßnahmen haben
ergänzenden Charakter. Sie dienen der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten und nicht der Harmonisierung einzelstaatlicher Systeme. Die in den
einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Garantien und Gepflogenheiten hinsichtlich der
Verantwortung der Sozialpartner bleiben unberührt.
Diese Erklärung berührt nicht die Bestimmungen der Verfassung, einschließlich im
Sozialbereich, mit denen der Union Zuständigkeiten übertragen werden.