18. Erklärung zu Artikel III-213
Die Konferenz bestätigt, dass die in Artikel III-213 aufgeführten Politikbereiche im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Die auf Unionsebene nach diesem Artikel zu ergreifenden Förder- und Koordinierungsmaßnahmen haben ergänzenden Charakter. Sie dienen der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und nicht der Harmonisierung einzelstaatlicher Systeme. Die in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Garantien und Gepflogenheiten hinsichtlich der Verantwortung der Sozialpartner bleiben unberührt.
Diese Erklärung berührt nicht die Bestimmungen der Verfassung, einschließlich im Sozialbereich, mit denen der Union Zuständigkeiten übertragen werden.