In Bezug auf Artikel
III-184 bekräftigt die Konferenz, dass die Wirtschafts-
und
Haushaltspolitik der Union und der Mitgliedstaaten auf die beiden fundamentalen Ziele
ausgerichtet ist, das Wachstumspotenzial zu steigern und eine solide Haushaltslage zu
gewährleisten. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein wichtiges Instrument für die
Verwirklichung dieser Ziele.
Die Konferenz bekennt sich erneut zu den Bestimmungen über den Stabilitäts- und
Wachstumspakt als Rahmen für die Koordinierung der Haushaltspolitik in den
Mitgliedstaaten.
Die Konferenz bekräftigt, dass sich mit einem auf Regeln beruhenden System am
besten gewährleisten lässt, dass die Verpflichtungen tatsächlich eingehalten und alle
Mitgliedstaaten gleich behandelt werden.
In diesem Zusammenhang erneuert die Konferenz ferner ihr Bekenntnis zu den Zielen
der Lissabonner Strategie: Schaffung von Arbeitsplätzen, Strukturreformen und sozialer
Zusammenhalt.
Die Union strebt ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und Preisstabilität an.
Deshalb muss die Wirtschafts- und Haushaltspolitik in Zeiten schwachen
Wirtschaftswachstums die entsprechenden Prioritäten in Bezug auf
Wirtschaftsreformen, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der privaten
Investitionen und des privaten Verbrauchs setzen. Dies sollte in der Ausrichtung der
Haushaltsbeschlüsse auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union zum Ausdruck
kommen, insbesondere dadurch, dass die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben
umgeschichtet werden, wobei die Haushaltsdisziplin nach der Verfassung und dem
Stabilitäts- und Wachstumspakt zu wahren ist.
Die haushalts- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen, vor denen die
Mitgliedstaaten stehen, unterstreichen die Bedeutung einer soliden Haushaltspolitik
während des gesamten Konjunkturzyklus.
Die Konferenz kommt überein, dass die Mitgliedstaaten Phasen der wirtschaftlichen
Erholung aktiv nutzen sollten, um die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren und ihre
Haushaltslage zu verbessern.
Das Ziel ist dabei, in Zeiten günstiger Konjunktur schrittweise einen
Haushaltsüberschuss zu erreichen, um in Zeiten der konjunkturellen Abschwächung
über den nötigen Spielraum zu verfügen und so zur langfristigen Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen beizutragen.
Die Mitgliedstaaten sehen etwaigen Vorschlägen der Kommission und weiteren
Beiträgen der Mitgliedstaaten zu der Frage, wie die Umsetzung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts verstärkt und klarer gestaltet werden kann, mit Interesse entgegen.
Die Mitgliedstaaten werden die notwendigen Maßnahmen zur Steigerung des
Wachstumspotenzials ihrer Wirtschaft treffen. Hierzu könnte auch eine bessere
Abstimmung der Wirtschaftspolitik beitragen. Diese Erklärung greift künftigen
Beratungen über den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht vor.