DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN -
IN DEM WUNSCH, die Voraussetzungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum in der
Europäischen Union zu verbessern und zu diesem Zwecke eine immer engere
Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet zu fördern,
IN DEM BEWUSSTSEIN, dass besondere Bestimmungen für einen verstärkten Dialog
zwischen den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, vorgesehen werden
müssen, bis der Euro zur Währung aller Mitgliedstaaten der Union geworden ist -
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine
Verfassung für Europa beigefügt sind: